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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Erich Schötz GmbH

Allgemeines
Nachstehende Bedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte, ohne dass wir uns ausdrücklich darauf berufen. Aufträge führen wir nur gemäß nachstehender Lieferungs- und Zahlungsbedingungen aus; abweichende Bedingungen oder Vereinbarungen sind für uns nur bindend, wenn wir sie schriftlich anerkannt haben. Der Umfang unserer Lieferung ist durch die jeweilige Kostenaufstellung genau begrenzt. Alle Angebote sind freibleibend.

I. Preise
Unsere Preise verstehen sich netto ab Werk, ausschließlich Verpackung. Wir sind nicht verpflichtet, Fracht und Zoll vorzulegen. Die Sendung reist auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Wir behalten uns eine prozentuale Erhöhung der Preise vor, wenn nach Vertragsabschluss die Werkstoffpreise oder die Löhne oder Umstände, die wir nicht zu vertreten haben, Herstellung und Vertrieb verteuern.

II. Verpackung
Die Verpackung, soweit gewünscht oder erforderlich, wird billigst berechnet. Kisten werden nach frachtfreier Rücksendung in gebrauchsfähigem Zustand mit 2/3 des berechneten Wertes gutgeschrieben.

III. Zahlungsbedingungen
Sofern keine anderen Abmachungen getroffen wurden, lauten unsere Zahlungsbedingungen 30 Tage dato Faktura netto. Bei Zielüberschreitungen sind wir berechtigt, ohne vorherige Benachrichtigung, Verzugszinsen in Anrechnung zu bringen. Bei größerem Auftragswert bzw. bei Sonderwerkzeugen ist eine Anzahlung von mindestens 1/3 bei Erhalt der Auftragsbestätigung zu leisten.

IV. Liefertermin
Angegebene Liefertermine, die nach Möglichkeit eingehalten werden, rechnen von dem Tage an, an welchem uns erteilte Aufträge vollständig klargestellt und zu leistende Anzahlungen hier eingegangen sind. Verzögerungen infolge Betriebsstörungen, Ausschusswerden, Ereignisse höherer Gewalt oder dergleichen heben den Kaufvertrag nicht auf, Leistungen von Schadenersatz wegen verspäteter Lieferung wird ausdrücklich abgelehnt.

V. Werkzeugkosten
Bei der Berechnung von Kostenanteilen für Werkzeuge, Schablonen, Vorrichtungen und dergleichen werden dem Auftraggeber lediglich Material und Lohnkosten anteilig in Rechnung gestellt. Der Auftraggeber erwirbt durch die Bezahlung weder Eigentum noch sonstige Rechte in Bezug auf die genannten Gestände.

VI. Versand
Der Versand geschieht, soweit nicht anders vereinbart, auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Sofern uns der Auftraggeber keine besonderen Weisungen erteilt, nehmen wir den Versand unserer Wahl ohne Verbindlichkeit für billigste Transporte vor. Bei Transportschäden oder Verlust ist vom Empfänger von dem Transportunternehmen bei Übernahme der Sendung der Tatbestand feststellen zu lassen und Schadenersatzanspruch auf eigenen Namen geltend zu machen.

VII. Beanstandungen
Beanstandungen wegen unvollständiger Lieferungen sind unverzüglich, spätestens nach 8 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich vorzubringen, andernfalls gilt die Lieferung als genehmigt. Nach Ablauf von 3 Monaten seit Lieferung sind Mängelrügen nicht mehr zulässig. Bei begründeten Beanstandungen verfahren wir nach Absatz VIII. Gewährleistungen. Zahlungsverpflichtung wird durch Beanstandung weder aufgehoben noch hindatiert. Änderungen in der Konstruktion oder Ausführung, die wir an einem unserer Erzeugnisse allgemein vornehmen, können nicht beanstandet werden.

VIII. Gewährleistungen
Für sämtliche von uns hergestellten Waren haften wir bei berechtigter Beanstandung und bei Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen innerhalb der in Absatz VII. genannten Fristen nach unserer Wahl. Entweder in Ware oder Geld. Schadenersatzforderungen, Wandlung, Minderung oder Rücktritt vom Vertrag sowie anderweitige Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Wir erstatten keinen Ersatz für Frachtauslagen, Montage oder irgendwelche anderen Kosten. Bei Erzeugnissen, die nicht von uns hergestellt sind, beschränkt sich unsere Gewährleistung auf die Abtretung der Ansprüche, die uns gegen unseren Lieferer zustehen. Die Gewährleistung erlischt, wenn der Liefergegenstand von fremder Seite oder durch Einbau von Teilen fremder Herkunft verändert wird.

IX. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Befriedigung unserer sämtlichen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung behalten wir uns das Eigentum an allen verkauften Waren ausdrücklich vor.
Eine Verarbeitung der Ware durch den Besteller erfolgt für uns, die verarbeitete Ware wird Vorbehaltsware. Wiederverkäufer sind verpflichtet, bei Nichteinhaltung des vereinbarten Zahlungstermins ihre Forderungen aus dem Verkauf unserer Ware dem endgültigen Empfänger gegenüber an uns abzutreten. Gerichtsstand für alle Lieferungen und Leistungen ist Bergisch Gladbach.

X. Programmkosten
Die Kosten für den Aufwand der Programmerstellung der CNC-gesteuerten Bearbeitungsmaschinen hat der Auftraggeber zu leisten. In welcher Form bleibt uns vorbehalten. Der Auftraggeber erwirbt durch die Bezahlung weder Eigentum noch sonstige Rechte der genannten Anwendungen.

XI. Zeichnungserstellung /Änderung
Bei Anfertigung oder Änderung der für die Fertigung benötigten Zeichnungen, trägt der Auftraggeber die anfallenden Kosten. Der Auftraggeber erwirbt durch die Bezahlung weder Eigentum noch sonstige Rechte der genannten Anwendungen.